Erinnern
Eine Erinnerung am Vortag bringt die Reservierung zurück ins Gedächtnis – und die Möglichkeit, abzusagen.
Der Tisch ist reserviert, der Abend ist voll, Sie haben anderen Gästen abgesagt – und dann kommt niemand. Hier lesen Sie, wie Sie No-Shows vorbeugen und was es bei einer No-Show-Gebühr zu beachten gibt.
Die meisten No-Shows sind keine Absicht. Pläne ändern sich, jemand wird krank, die Reservierung ist in Vergessenheit geraten – und anzurufen ist vielen zu umständlich, gerade wenn das Restaurant erst am Nachmittag öffnet.
Daraus folgt: Wer es Gästen leicht macht, sich zu erinnern und abzusagen, bekommt mehr Tische zurück. Das ist der wirksamste und freundlichste Weg gegen No-Shows.
Eine Erinnerung am Vortag bringt die Reservierung zurück ins Gedächtnis – und die Möglichkeit, abzusagen.
Ein Klick in der Mail statt eines Anrufs zur Öffnungszeit. Jede Absage ist ein Tisch, den Sie neu vergeben können.
Eine sofortige Bestätigung mit Datum, Uhrzeit und Adresse – und auf Wunsch direkt im Kalender des Gastes.
Wer schon einmal nicht gekommen ist, fällt bei der nächsten Reservierung auf. Dann rufen Sie im Zweifel kurz an.
Ab einer Personenzahl Ihrer Wahl kommen Reservierungen als Anfrage. So sprechen Sie Bedingungen vorher ab.
Eine Reservierung ist in der Regel eine Vereinbarung zwischen Restaurant und Gast. Ob und in welcher Höhe Sie bei einem No-Show Geld verlangen können, ist im Einzelfall oft unklar – deshalb setzen viele Restaurants auf eine ausdrücklich vereinbarte No-Show-Gebühr.
Dafür gilt im Kern: Der Gast muss die Bedingung vor der Reservierung kennen und ihr zustimmen. Eine Gebühr, von der er erst hinterher erfährt, lässt sich kaum durchsetzen.
Eine pauschale Gebühr in allgemeinen Geschäftsbedingungen darf den Schaden nicht übersteigen, der normalerweise zu erwarten ist, und dem Gast muss der Nachweis offenstehen, dass Ihnen ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB). Konnten Sie den Tisch neu vergeben, ist meist kein Schaden entstanden.
Klare Fristen helfen beiden Seiten: bis wann kostenlos abgesagt werden kann, ab welcher Gruppengröße die Regel gilt und wie hoch der Betrag ist.
Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Bedingungen vor dem Einsatz von einer Anwältin, einem Anwalt oder Ihrem Gastronomieverband prüfen.
Eine feste Höhe gibt es nicht. Eine Pauschale in AGB darf den normalerweise zu erwartenden Schaden nicht übersteigen, und der Gast muss einen geringeren Schaden nachweisen dürfen. Lassen Sie die konkrete Regel rechtlich prüfen.
Ohne vorher vereinbarte Bedingung ist das schwierig durchzusetzen. Sinnvoller ist es, die Regel vor der Reservierung klar zu kommunizieren und die Zustimmung des Gastes einzuholen.
Eine Erinnerung am Vortag mit der Möglichkeit, mit einem Klick abzusagen. So erfahren Sie rechtzeitig, dass ein Tisch frei wird, und können ihn neu vergeben.
Nein, Zahlungen wickelt platzhalter nicht ab. Sie können aber Ihre eigenen Reservierungsbedingungen verlinken, denen Gäste beim Reservieren zustimmen, und große Gruppen erst nach Rücksprache bestätigen.
Testen Sie platzhalter 30 Tage kostenlos – mit automatischen Erinnerungen und Absagen per Klick.